Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

(Leistungs- und Verkaufsbedingungen)

der

Fa. Franz Salmhofer GmbH

 

1. Geltung

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns (Fa. Franz Salmhofer GmbH) und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie auch für alle künftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.

1.2. Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage (www.salmhofer.eu) und im Aushang in den Geschäftsräumen in 8076 Vasoldsberg, Landstraße 40b.

2. Angebote, Zusagen und Kostenvoranschläge

2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich.

2.2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

2.3. In Preislisten angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde, sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt, uns darzulegen. Diesfalls können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich zum Vertragsinhalt erklärt wurden.

2.4. Kostenvoranschläge sind unverbindlich.

3. Preise

3.1. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden.

3.2. Wir sind aus eigenem berechtigt, die vertraglich vereinbarten Entgelte entsprechend anzupassen, wenn sich

a) die Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung und/oder

b) andere für die Kalkulation relevante Kostenfaktoren oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung usw. seit Vertragsabschluss verändert haben.

3.3. Für vom Kunden angeforderte Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht mangels ausdrücklicher Vereinbarung Anspruch auf angemessenes Entgelt.

4. Zahlungsbedingungen

Es gelten ausnahmslos folgende Zahlungsbedingungen:

4.1. Zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum unter Skontoabzug von 2%.

4.2. Kommt der Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.

4.3. Wir sind in diesem Fall auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen.

4.4. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist, wenn auch nur hinsichtlich einer einzelnen Teilleistung, verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge ua.) und werden der Rechnung zugerechnet.

4.5. Der Kunde verpflichtet sich im Falle von Zahlungsverzug uns die zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnkosten, Inkassogebühren, Rechtsanwaltskosten usw.) zu ersetzen.

4.6. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind.

4.7. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutreten.

5. Bonitätsprüfung

Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände AKV EUROPA – Alpenländischer Kreditorenverband, Creditreform Wirtschaftsauskunftei Kubicki KG und Kreditschutzverband von 1870 (KSV) übermittelt werden dürfen.

6. Leistungsausführung

6.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald alle technischen Einzelheiten geklärt sind, der Kunde die technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen geschaffen hat, wir vereinbarte Anzahlungen oder Sicherheitsleistungen erhalten haben und der Kunde seine vertraglichen Vorleistungs- und Mitwirkungspflichten erfüllt hat.

6.2. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt.

6.3. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.

6.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch allenfalls entstehende Mehrkosten erhöhen das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen.

6.5. Teillieferungen und –leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.

6.6. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart und erfolgen die Abrufe nicht in der vereinbarten Frist, sind wir berechtigt, die vereinbarten Abnahmemengen zu liefern und in Rechnung zu stellen oder von dem noch rückständigen Teil des Abschlusses zurückzutreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

7. Liefer- und Leistungsfristen

7.1. Liefer-/Leistungsfristen und –termine sind für uns nur verbindlich, sofern sie schriftlich festgelegt wurden. Ein Abgehen von dieser Formvorschrift bedarf ebenfalls der Schriftform.

7.2. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer und von uns nicht verschuldeter Verzögerung durch unsere Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, um einen in beiderseitigem Einvernehmen festzulegenden Zeitraum, mindestens aber um die Dauer der Auswirkungen der Höheren Gewalt. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen, die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen.

7.3. Wird der Beginn der Leistungsausführung durch Umstände verzögert oder unterbrochen, die dem Kunden zuzurechnen sind, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben.

7.4. Wir sind berechtigt, für die dadurch notwendige Lagerung von Materialien und Geräten und dergleichen in unserem Betrieb 0,1% des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag der Leistungsverzögerung zu verrechnen, wobei die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung sowie dessen Abnahmeobliegenheit hiervon unberührt bleibt.

8. Gefahrtragung und Versendung

8.1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald wir den Kaufgegenstand/das Werkzeug zur Abholung im Betrieb bereithalten oder an einen Frachtführer oder Transporteur übergeben. Der Versand, die Ver- und Entladung sowie der Transport erfolgen stets auf Gefahr des Kunden.

8.2. Der Kunde genehmigt jede sachgemäße Versandart. Wir verpflichten uns, eine Transportversicherung über schriftlichen Wunsch des Kunden auf dessen Kosten abzuschließen.

9. Vertragsrücktritt, Zahlungsverzug, Annahmeverzug

9.1. Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Insolvenz des Kunden oder Insolvenzabweisung mangels Vermögens sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Bei Versendung sind wir berechtigt, die Verpackungs- und Versandkosten sowie das Entgelt per Nachnahme beim Kunden einheben zu lassen.

9.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir berechtigt bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr gemäß Punkt 7.4. zusteht.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

10.2. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der genauen Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung schriftlich zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung bereits jetzt an uns abgetreten.

10.3. Der Auftraggeber hat bis zur vollständigen Bezahlung des Entgeltes oder Kaufpreises in seinen Büchern und auf seinen Rechnungen diese Abtretung anzumerken und seine Schuldner auf diese hinzuweisen. Über Aufforderung hat er dem Auftragnehmer alle Unterlagen und Informationen, die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen und Ansprüche erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen.

10.4. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass wir zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware betreten dürfen.

10.5. Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Kunde.

10.6. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

10.7. Die zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir freihändig und bestmöglich verwerten.

10.8. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen darf der Leistungs-/Kaufgegenstand weder verpfändet, sicherungsübereignet oder sonst wie mit Rechten Dritter belastet werden. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unverzüglich zu verständigen.

11. Schutzrechte Dritter

11.1. Für Liefergegenstände, welche wir nach Kundenunterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modelle oder sonstige Spezifikationen usw.) herstellen, übernimmt ausschließlich der Kunde die Gewähr, dass durch die Anfertigung dieser Liefergegenstände Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.

11.2. Werden Schutzrechte Dritter dennoch geltend gemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung der Liefergegenstände auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, außer die Ansprüche sind offenkundig unberechtigt.

11.3. Ebenso können wir den Ersatz von uns aufgewendeten notwendigen und nützlichen Kosten vom Kunden beanspruchen.

11.4. Wir sind berechtigt für allfällige Prozesskosten angemessene Kostenvorschüsse zu verlangen.

12. Unser geistiges Eigentum

12.1. Liefergegenstände und diesbezügliche Ausführungsunterlagen, Pläne, Konstruktionsunterlagen, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen sowie Software, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum.

12.2. Deren Verwendung, insbesondere deren Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens, wie auch deren Nachahmung, Bearbeitung oder Verwertung bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

12.3. Der Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

13. Gewährleistung

13.1. Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden war.

13.2. Mängelrügen und Beanstandungen jeder Art sind bei sonstigem Verlust der Gewährleistungsansprüche binnen 8 Tagen nach Empfang der Ware unter möglichst genauer Fehlerbeschreibung und Angabe der möglichen Ursachen schriftlich bekannt zu geben. Die beanstandeten Waren oder Werkzeuge sind vom Kunden zu übergeben. Sonderwerkzeuge werden nicht zurückgenommen.

13.3. Sind Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist er verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.

13.4. Wir sind berechtigt, jede von uns für notwendig erachtete Untersuchung anzustellen oder anstellen zu lassen, auch wenn durch diese die Waren oder Werkzeuge unbrauchbar gemacht werden. Für den Fall, dass diese Untersuchung ergibt, dass wir keine Fehler zu vertreten haben, hat der Kunde die Kosten für diese Untersuchung gegen angemessenes Entgelt zu tragen.

13.5. Im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehende Transport- und Fahrtkosten gehen zu Lasten des Kunden.

13.6. Zur Mängelbehebung sind uns seitens des Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen.

13.7. Ein Wandlungsbegehren können wir durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt.

13.8. Werden die Leistungsgegenstände aufgrund von Angaben, Zeichnungen, Plänen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden hergestellt, so leisten wir nur für die bedingungsgemäße Ausführung Gewähr.

13.9. Regressforderungen im Sinne des § 933b ABGB sind ausgeschlossen.

14. Haftung

14.1. Wir haften für Schäden, sofern uns vom Kunden Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ebenso ausgeschlossen wie der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenen Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden durch Ansprüche Dritter gegen den Kunden. Diese Haftungseinschränkung gilt auch bei Unmöglichkeit und Verzug der Lieferung.

14.2. Unsere Haftung ist jedenfalls betragsmäßig beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.

14.3. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes.

14.4. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen.

14.5. Die Beschränkung bzw. Ausschlüsse der Haftung umfassen auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen aufgrund von Beschädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen.

14.6. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgung von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen.

14.7. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossenen Schadenversicherung (zB Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung gegenüber dem Kunden insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (zB höhere Versicherungsprämie).

14.8. Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne unserer AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Bestimmungen.

16. Allgemeines

16.1. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des Kollissionsrechtes.

16.2. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

16.3. Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.

16.4. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem Kunden ist das sachlich zuständige Gericht in Graz.

16.5. Änderungen seines Namens, der Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform oder andere relevante Informationen hat der Kunde uns umgehend schriftlich bekannt zu geben.

17. Datenschutz

17.1 Ab dem 25. Mai 2018 gilt die DSGVO.

17.2 Firmendaten sowie von Kunden erhaltene Dokumente (z.B. Bestellungen, Zeichnungen; etc.),

welche für die Auftragsabwicklung benötigt werden, werden für mindestens 7 Jahre gemäß BAO bzw. Zeichnungen unbefristet aufbewahren.

17.3 Zeichnungen werden bis auf kundenseitigen Wiederruf verschlossen und unbefristet aufbewahrt. Die Zeichnungen werden ausnahmslos für wiederkehrende Aufträge verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

17.3 Firmendaten und Dokumente werden intern und ebenfalls auf einem externen Speicherort gesichert.

Stand März 2020

"AGB als PDF-Dokument"

Unsere Leistungen und Produkte

  • Herstellen von Spezialwerkzeug

    Für die Herstellung der Präzisionswerkzeuge, kundenspezifischen Sonderwerkzeugen, stehen modernste CNC-Maschinen zur Verfügung. Das Unternehmen kann hier auch kleinste Stückzahlen individuell und schnell fertigen, ist jedoch im Bereich der Serienfertigung ebenfalls sehr gut aufgestellt.
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  • Nachschleifservice

    Standardwerkzeuge werden je nach Wunsch des Kunden nachgeschärft und falls vom Kunden gewünscht auch nachbehandelt und beschichtet.
    Von uns produzierte Sonderwerkzeuge können in der Regel fast immer nachgeschliffen werden.
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  • Rundschleifen

    Wir fertigen rundgeschliffene Teile jeglicher Art aus Hartmetall nicht nur für den Eigenbedarf sondern auch in der Lohnfertigung. Um den Ansprüchen von höchster Qualität und Präzision gerecht zu werden, fertigen wir unsere Produkte ausschließlich auf modernsten CNC-Schleifmaschinen.
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  • Beschichten

    Da die Beschichtung für die Qualität des Endproduktes eine äußerst wichtige Rolle spielt, haben wir uns im Jahr 2019 dazu entschieden eine Beschichtungsanlage anzuschaffen und unsere Werkzeuge somit selbst zu beschichten. Dadurch können wir, beginnend vom Rohling bis zum fertigen Werkzeug, jeden Arbeitsschritt selbst vor Ort durchführen und so die Qualität des Werkzeuges noch besser sicherstellen bzw. auch weiter verbessern. Durch unser Know-how mit Präzisionswerkzeugen und nun auch mit Beschichtungen können wir unsere Werkzeuge und Schichten nun noch besser aufeinander auslegen für die jeweiligen Bearbeitungen und Anforderungen um höchste Präzision und höchste Standzeiten zu erreichen.
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Kontakt

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8076 Vasoldsberg
+43 (3135) 470 33
+43 (664) 392 50 90
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